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Gefährliche Stoffe und Zubereitungen![]() Zubereitungen werden als gefährlich eingestuft sofern deren Inhaltsstoffe nach 1967/548 EWG Anhang I (Download) entsprechend eingestuft und in bestimmten Konzentrationen enthalten sind. Diese Einstufung bildet die Basis für die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die Kennzeichnung sowie die kindergesicherte Verpackung.
Die Kennzeichnung erfolgt durch Gefahrensymbole und Hinweise durch R-Sätze bzw. S-Sätze (Download). Auf Grundlage der zum Einsatz kommenden Gefahrensymbole und R-Sätze erfolgt die Verpflichtung zum Einsatz von kindergesicherten Verpackungen. Der Inverkehrbringer von gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen ist für die Einhaltung der Bestimmungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung verantwortlich. |
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Gefährliche Stoffe und Zubereitungen